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Übernahme und Überprüfung der Hausunterlagen
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Kontrolle der aktuellen Bestände: wie ausstehende Mietzahlungen, Kautionen und
Bankbestände
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Einrichten von Mietkonten
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Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im
Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs
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Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den
Mietverhältnissen zustehen
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Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis
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Abrechnung der Kaution nach Auszug des Mieters
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Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Abrechnung mit den Mietern und ggf.
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
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Abführung von Überschüssen an den Eigentümer
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Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses, Bearbeitung aller
Mieteranfragen
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Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
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Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und
Übernahme der Wohnungen
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Akquise mit Bonitäts- und Sozialprüfung von Mietinteressenten
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Aufsetzen von Mietverträgen
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Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
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Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die Hausordnung
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Einstellung, Entlassung, Anweisung und Überwachung von Fach- und
Hilfskräften
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Veranlassung und Kontrolle routinemäßiger und notwendiger
Schönheitsreparaturen
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Organisation und Vergabe notwendiger Reparaturen, Instandhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen
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Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten
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Abschluss erforderlicher Wartungsverträge und Überwachung der
Ausführung
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Überwachung aller Verträge, Dienste und Leistungen Dritter
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Laufende Überwachung des technischen Gebäudezustandes
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Mittelfristige Instandhaltungsplanung
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Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von
Energieausweisen
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Abwicklung von Versicherungsschäden
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Erteilung von Prozessvollmachten an einen Rechtsanwalt für Klagen im Zusammenhang mit
den Mietverhältnissen
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Übernahme des gesamten Verkehrs mit Behörden, betreffend die laufende Verwaltung des
Objektes
Unsere flexible Vertragsgestaltung lässt es selbstverständlich zu, dass nur die gewünschten Leistung
zum Vertragsbestandteil gemacht werden, genauso wie einzelne Vorgänge mit dem Vorbehalt zur Zustimmung durch den/die Eigentümer verknüpft werden können.