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Abschluss und Überwachung der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das
Gemeinschaftseigentum
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Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
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Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
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Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
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Beauftragung zur Ausstellung von Energieausweisen
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Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
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Korrespondenz, Beratung und Information der Eigentümer
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Regelmäßige Kontrolle des baulichen Zustandes,
Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
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Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
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Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von
Ortsterminen, Beratung, Ausschreibung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
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Abstimmung und Beratungsgespräche mit dem Verwaltungsbeiräten
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Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
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Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
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Führung einer ordentlichen Buchhaltung
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Belegprüfungen
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Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnungen
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Erstellung von Wirtschaftsplänen
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Ausführung aller Zahlungen die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
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Überwachung von Hausgeldzahlungen
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Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
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Führung von Zahlungsverkehrs- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
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Anlage der Instandhaltungsrücklage
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Geordnete Aktenverwaltung
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Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der
Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
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Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
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Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf
Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
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Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle
Eigentümer
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Führung einer Beschlusssammlung
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Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem
Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben
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