Zu unseren Leistungen bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Verwaltung) gehört:

  • Abschluss und Überwachung der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum  
  • Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
  • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
  • Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
  • Beauftragung zur Ausstellung von Energieausweisen
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Korrespondenz, Beratung und Information der Eigentümer
  • Regelmäßige Kontrolle des baulichen Zustandes,
    Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
  • Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Beratung, Ausschreibung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
  • Abstimmung und Beratungsgespräche mit dem Verwaltungsbeiräten
  • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
  • Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
  • Führung einer ordentlichen Buchhaltung
  • Belegprüfungen
  • Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnungen
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen
  • Ausführung aller Zahlungen die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
  • Überwachung von Hausgeldzahlungen
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
  • Führung von Zahlungsverkehrs- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
  • Anlage der Instandhaltungsrücklage
  • Geordnete Aktenverwaltung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
  • Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
  • Führung einer Beschlusssammlung
  • Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben


Gerne informieren wir Sie über unser erweitertes Leistungsangebot.